Vorsorge & Prävention
Vorsorge für Erwachsene
Es wird empfohlen zweimal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung vornehmen zu lassen. Vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin bei uns in der Praxis und tragen Sie aktiv zu Ihrer eigenen Zahngesundheit bei. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten von uns nach erfolgter Vorsorgeuntersuchung einmal im Jahr einen Stempel für Ihr Bonusheft.
Informationen zum Bonusheft
Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben noch kein Bonusheft? Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an. Die Vorteile eines regelmäßig geführten Bonusheftes auf einen Blick:
Geführtes Bonusheft |
Gesetzlicher Festzuschuss auf die Regelversorgung |
0-5 Jahre | 60% |
6-10 Jahre | 70% |
mehr als 10 Jahre | 75% |
Um die Bonusregelung nutzen zu können, müssen Sie als Patient mindestens 5 Jahre in Folge einmal jährlich einen zahnärztlichen Vorsorgetermin wahrnehmen und diesen im Bonusheft vermerken lassen. Dies ist schon ab dem Alter von 6 Jahren, also mit Beginn der Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche möglich. Bei Lücken im Bonusheft beginnt die Dokumentation wieder von vorn und Sie müssen mind. 5 Jahre warten, um den zusätzlichen Bonus beanspruchen zu können. Der Zuschuss bezieht sich dann bei Bedarf auf Zahnersatz wie beispielsweise auf Kronen, Brücken oder Prothesen.
Haben Sie dazu konkrete Fragen sprechen Sie uns gerne an.